1. Die Beförderung des Passagiers im Tandem-Gleitschirm erfolgt durch den Piloten als Luftfrachtführer  nur, wenn alle Vertragsbestandteile erfüllt sind.
  2. Der Passagier erklärt sich bereit, den Flugpreis an den Piloten zu entrichten (bar, per Überweisung oder mittels Gutschein). Er verpflichtet sich außerdem, den Anweisungen des Piloten während Start, Flug und Landung Folge zu leisten, insbesondere eine hohe Laufbereitschaft während der Startphase zu zeigen.
  3. Der Pilot stellt die notwendige Flugausrüstung (Helm, Passagiergurtzeug) zur Verfügung und behält sich vor, den Startzeitpunkt, Startplatz, das Fluggelände oder die Flugroute zu ändern, sofern meteorologische, technische oder luftfahrtrechtliche Gründe dies erfordern.
  4. Der Passagier versichert, körperlich und seelisch gesund sowie sportlich und agil zu sein. Er hat keine Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, chronische Leiden oder andere gesundheitliche Einschränkungen, die ihn an der Teilnahme hindern könnten. Zudem garantiert er ein Körpergewicht zwischen mindestens 55 kg und maximal 95 kg (oder den in den Terminen genannten Gewichtsvorgaben). Außerdem muss er mind. 16 Jahre alt sein. Bei falschen Angaben, die zu einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts führen, wird der Flugpreis dennoch in voller Höhe fällig, auch wenn der Flug nicht durchgeführt werden kann.
  5. Während des Fluges dürfen keine sperrigen oder sicherheitsgefährdenden Gegenstände mitgeführt werden, die sich in der Ausrüstung verfangen könnten. Alle mitgeführten Gegenstände, wie Kameras oder Smartphones, müssen gegen Herabfallen gesichert sein.
  6. Für die An- und Abreise sowie etwaige zusätzliche Kosten, wie Bergbahnfahrten oder Übernachtungen, die durch den Abbruch des Flugvorhabens entstehen, trägt der Passagier die Verantwortung. Er haftet auch für Schäden an der Ausrüstung, die durch fahrlässigen Umgang verursacht werden. Der Pilot kann in solchen Fällen Reinigungs- oder Reparaturgebühren erheben.
  7. Der Passagier akzeptiert, dass der Flug unter erhöhtem Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum stattfindet. Der Pilot haftet nicht für Schäden, die während der Anreise oder am Startplatz entstehen, sowie für Sachschäden oder Verluste von Eigentum durch fahrlässiges Verhalten des Passagiers.
  8. Kommt ein vereinbarter Flugtermin aufgrund einer kurzfristigen Absage (weniger als 24 Stunden vorher), Nichterscheinens oder Startverweigerung des Passagiers nicht zustande, ist der Pilot berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % des Flugpreises zu verlangen. Verspätungen von mehr als 30 Minuten gelten als Nichterscheinen.
  9. Der Passagier verpflichtet sich, geeignete Kleidung (wetter-, wind- und reißfest, sowie unempfindlich gegen Verschmutzung) und festes Schuhwerk mit gutem Profil zu tragen, um Verletzungsrisiken zu minimieren.
  10. Sollte der Passagier unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, oder die Einweisung des Piloten nicht verstehen, tritt er automatisch vom Vertrag zurück.
  11. Im Schadensfall haftet der Pilot für Körperverletzungen oder Todesfälle nur bis zu einem Maximum von 113.100 Rechnungseinheiten, es sei denn, der Schaden wurde durch rechtswidriges und schuldhaftes Handeln eines Dritten verursacht.
  12. Die Beförderung kann verweigert werden, wenn Vertragsbestandteile nicht erfüllt, falsche Angaben gemacht oder gegen Anweisungen verstoßen wird. In diesem Fall wird der Flugpreis dennoch in voller Höhe fällig und ein Versicherungsschutz entfällt.
  13. Der Passagier erklärt, die Allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen des Piloten zu akzeptieren.